REINHEIT UND GEBET

 

Die Gebetszeiten

Adh-Dhuhr: (Mittagsgebet, 4 Zyklen) dessen Zeit tritt ein, wenn die Sonne die Himmelsmitte verlässt und dauert so lange bis der Schatten jeder Sache deren eigene Länge erreicht hat zusätzlich zum Schatten (kleinster Schatten - Istiwa`), welcher sie hatte als die Sonne im Zenit stand. Al ^Asr: (Nachmittagsgebet, 4 Zyklen) seine Zeit tritt ein mit dem Ende der Zeit vom Dhuhr und dauert bis zum Sonnenuntergang. Al Maghrib: (Gebet nach dem Sonnenuntergang, 3 Zyklen) seine Zeit tritt nach dem Sonnenuntergang ein und dauert bis zum Verschwinden des rötlichen Schimmers. Al ^Aischa`: (Nachtgebet, 4 Zyklen) dessen Zeit tritt ein mit dem Ende der Zeit vom Maghrib und dauert bis zum Erscheinen der wahren Morgendämmerung. Al Fajr: (Morgengebet, 2 Zyklen) seine Zeit tritt ein mit dem Ende vom  ^Aischa` und dauert bis zum Beginn des Sonnenaufgangs.

 

Der Wudu`

Es gibt sechs Pfeiler[1] im Wudu`:

1.  Die Absicht die kleine Reinwaschung zu machen für das Gebet, (z.B.) oder eine andere gültige Absicht formulieren. Bei Imam Asch-Schafi^yy muss diese Absicht in dem Moment formuliert werden, in dem man anfängt das Gesicht zu waschen.

2.  Das ganze Gesicht waschen; dabei muss man auf dessen Limiten achten.

3.  Die Hände und Vorderarme bis und mit Ellbogen waschen.

4.  Den Kopf, oder einen Teil desselben, mit Wasser benetzen, sei es auch nur ein Haar innerhalb der Limiten des Kopfes.

5.  Die Füße bis und mit Fußknöchel waschen.

6.  Die Reihenfolge einhalten.

Anmerkung: Es ist Sunnah[2], das heißt, angeraten aber nicht obligatorisch, den Wudu`mit “BismiLlah” zu beginnen; wie auch mit dreimaligem Händewaschen, Mund- und Nasenspülen; ebenso gehört dazu, zuerst rechts dann links zu waschen. Wenig Wasser zu verwenden ist sehr gut für die Reinwaschung.

Der Wudu` wird durch folgendes ungültig:

Alles was aus den unteren zwei Körperöffnungen austritt, außer dem Sperma (Maniyy)[3]. Wie z.B., das Wasser lösen, das Stuhlgang,  Wind lassen, oder anderes. Ebenso wird der Wudu` gebrochen durch: Den Bewusstseinsverlust, den Schlaf, das Berühren des Geschlechtsorgans, wie auch durch das Berühren der Haut  einer Ajnabiyya[4].

Also derjenige, welcher die kleine Reinigung hatte und dem eines der obgenannten Dinge passiert ist, darf das Gebet nicht ausführen ohne die kleine Reinigung zu erneuern.

Der Ghusul (die große Reinwaschung)

Es gibt zwei Pfeiler im Ghusul:

1.    die Absicht, sich vom großen Hadath rein zu waschen, oder eine andere gültige Absicht;

2.    den ganzen Körper (inklusive Haare, Haut und Körperhaare) zu waschen.

 

Auch hier ist es Sunnah, d.h. angeraten, mit „BismiLlah“ zu beginnen.

 

Was erfordert einen Ghusul: der Austritt von Maniyy (Sperma), der Geschlechtsverkehr, die Menstruation, die Wochenbettblutung, die Geburt.

Zu den Bedingungen der Gültigkeit[5] der Reinigung (At-Taharah) gehören:

1.  der Islam;

2.  Die Unterscheidungsfähigkeit, d.h., ein Alter, in dem man unterscheiden kann (At-Tamiz) erreicht zu haben;

3.  jede Substanz zu entfernen, die den Kontakt des Wassers mit dem zu waschenden oder zu benetzenden Körperteil verhindert;

4.  das Wasser muss fließen;

5.  das Wasser muss rein und reinigend sein.

Es gibt drei verschiedene Sorten von Wasser:

1.    Das Wasser, welches rein und reinigend ist, d.h., es darf den Namen Wasser nicht verloren haben indem es seine Eigenschaften verloren hat.

2.    Das Wasser, welches rein aber nicht reinigend ist, d.h. seine natürlichen Eigenschaften haben sich  verändert; oder das Wasser wurde bereits für eine Reinwaschung oder um eine Unreinheit zu entfernen, verwendet.

3.    Das Wasser, welches unrein ist, d.h., das Wasser, in welches eine Unreinheit gelangte und dessen Menge klein ist, auch wenn das Wasser seine Eigenschaften nicht verändert. Handelt es sich aber um eine große Menge Wasser (Qullatayn, ungefähr 192 Liter), so wird es erst unrein, wenn es die Eigenschaften verändert.

At-Tayamum

Derjenige, welcher kein Wasser gefunden hat oder für den das Wasser schädlich ist, kann die Trockenreinigung (At-Tayamum) machen:

nach Eintritt der Gebetszeit; nach Beseitigung jeder unentschuldigten Unreinheit (Najasah); mit unvermischter Erde, die rein, reinigend und stäubend ist; mit der Absicht, dass durch diese Tat das Gebet erlaubt ist.

 

Zu den Bedingungen der Gültigkeit des Gebets gehört Folgendes:

Sich zur Qiblah[6] hin zu richten; sich zu vergewissern, dass die Gebetszeit eingetreten ist; der Islam; das Alter des Unterscheidungsvermögens; das Nichtvorhandensein von Najasah; zu wissen, dass das entsprechende Gebet obligatorisch ist; nicht zu glauben, dass einer der Pfeiler lediglich empfohlen (Sunnah) ist; die Frau muss den ganzen Körper von allen Seiten bedecken, wobei es nicht obligatorisch ist, dass er von unten bedeckt ist. Er muss, mit Ausnahme des Gesichts und der Hände, mit etwas bedeckt sein, dass die Hautfarbe verdeckt. Was den Mann betrifft, muss der Körperteil zwischen dem Bauchnabel und den Knien von allen Seiten bedeckt werden, aber nicht Obligatorischerweise von unten.

 

Es ist Pflicht, jede Najasah ^ayniya, die nicht entschuldigt ist, zu entfernen, indem man sie verschwinden lässt, d.h., jede Spur von Geschmack, Farbe und Geruch mit reinigendem Wasser zu entfernen.

Das Gleiche gilt für die Najasah hukmijah, d.h., jene, von deren Existenz man weiß, aber wo weder Farbe, noch Geschmack, noch Geruch mehr wahrnehmbar ist. Diese entfernt man, indem man Wasser darüber fließen lässt.

Dies ist auch der Fall bezüglich der Najasah des Hundes (Najasah kalbiyyah) die man entfernen muss, indem man den verschmutzten Platz siebenmal mit Wasser wäscht, davon einmal mit Wasser, welches mit reinigender Erde vermischt ist. Die Waschungen, die man vornimmt bis die Spuren der Najasah verschwinden, zählen lediglich als eine Waschung, selbst wenn es zahlreiche sind.

 

Das Gebet wird durch Folgendes ungültig:

Das Wort, selbst wenn es sich lediglich um zwei Buchstaben* handelt oder um einen Buchstaben*, der eine Bedeutung hat, außer wenn man vergessen und wenig gesprochen hat. (*in Bezug auf die arabische Sprache); zahlreiche Bewegungen, die gemäß gewissen Gelehrten eine ausreichende Zeit beinhalten, um einen Gebetszyklus (Raka^a) auszuführen; eine übertriebene Bewegung; einen Pfeiler der Bewegungspfeiler hinzuzufügen; eine einfache Bewegung mit der Absicht zu spielen; essen oder trinken, außer wenn man vergessen hat und es sich um eine geringe Menge handelt; die Absicht zu formulieren, das Gebet zu unterbrechen; das Unterbrechen des Gebets von einem Ereignis abhängig zu machen; zögern, das Gebet zu unterbrechen; zum Ende eines Pfeilers zu gelangen, indem man einen Zweifel hat bezüglich der Absicht des Gebets oder, dass der Zweifel lange andauert.

 

Die Anzahl der Gebetspfeiler beträgt siebzehn:

1. Die Absicht im Herzen zu formulieren das Gebet zu verrichten. Man setzt sie fest in Bezug auf seinen Grund oder dessen Zeit und gegebenenfalls formuliert man die Absicht eine Verpflichtung zu erfüllen;

2. At-Takbir, d.h., zu sagen “`Allahu Akbar”, sodass man sich selber hören kann. Dies gilt für jeden mündlichen Pfeiler;

3. aufrecht stehen bei den obligatorischen Gebeten für denjenigen, der dazu in der Lage ist;

4. das Rezitieren der Fatiha mit der Bassmalah.;         

5. sich so zu verbeugen, dass die Handballen die Knie erreichen;

6.   die Unbeweglichkeit (At-

     Tuma’ninah). ;

7.   wieder aufrecht stehen nach der

Verbeugen;

8.  die Unbeweglichkeit in diesem Pfeiler;

9.  sich zweimal niederzuwerfen, indem man die entblößte Stirn auf den Gebetsplatz legt, sowie einen Teil der Knie, einen Teil der Innenfläche der Hände sowie der Zehen; ebenso muss der untere Teil des Körpers höher sein als der obere Teil;

10. die Unbeweglichkeit in diesem Pfeiler;

11. zu sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen;

12. die Unbeweglichkeit in diesem Pfeiler;

13. in sitzender Position zu sein, um den letzten Taschahud zu rezitieren, den “`As-Salat ^ala‑nnabiyy” und den “`As-Salam”.

14. den letzten Taschahud zu rezitieren;

15. “`As-Salat ^ala-Nnabiyy”:

16. “`As-Salam”, dessen Minimum darin besteht, zu sagen: “`As-Salamu ^alaykum”

17. die Reihenfolge einhalten; falls man die Reihenfolge absichtlich nicht einhält, ist das Gebet ungültig

 

Das Gebet in der Gruppe (`Al Jama^ah)

ist eine Verpflichtung von kollektivem Rang (fardu kifayah), welches den freien Männern obliegt, die Aufenthalter sind, die Pubertät erreicht haben und keine gültige Entschuldigung haben, um sich dem zu entziehen.

Was das Freitagsgebet betrifft, so ist es eine Verpflichtung von individuellem Rang (fardu ^ayn), in der Gruppe zu beten für die Männer, welche die vorher erwähnten Bedingungen erfüllen. Sie müssen im Übrigen eine Anzahl von vierzig Einwohner Mukallaf, auf Lebzeiten Niedergelassenen (Mustawtin), ausmachen in Gebäuden und nicht in Zelten wohnen, weil das Freitagsgebet für jene, die in Zelten leben, nicht obligatorisch ist. Es ist ebenfalls Pflicht für jenen, welcher die Absicht hat, sich mindestens vier volle Tage in der Stadt aufzuhalten, in der die Jumu^ah stattfindet, ohne den Tag der Anreise und der Abreise zu zählen und für denjenigen, der außerhalb der Stadt lebt aber den Gebetsruf eines Mannes hören kann, der über eine kraftvolle Stimme verfügt, und der sich am äußersten Ende des Ortes, das ihm am nächsten ist, befindet.

 

Die Bedingungen der Gültigkeit sind folgende:

dass es in der Zeit vom Dhuhr stattfindet; dass ihm in der Zeit vom Dhuhr zwei Reden (Chutbah) vorausgehen, die von den vierzig Niedergelassenen (Mustawtin) gehört werden; dass es in der Gruppe mit deren Beteiligung stattfindet; dass es nicht gleichzeitig mit einer anderen Jumu^ah in der selben Stadt abgehalten wird. Ist dies der Fall, ist jenes gültig, bei welchem die Eröffnungs-Takbirah (At-Tahrimah) der anderen vorausgegangen ist und nicht das Folgende. Dies gilt, falls es möglich ist, sich am selben Ort zu versammeln. Falls dies sehr schwierig ist, sind das erste und das folgende Freitagsgebet gültig.

 

Die Pfeiler der beiden Reden (Chutbah) sind die folgenden:

“`Al Hamduli-Llah” oder eine ähnliche Formulierung auszusprechen, mit der Fürbitte für den Propheten

As-Salat ^ala-Nnabiyy, zur Frömmigkeit (At-Taqwa) aufzurufen und dies in beiden Reden; einen vollständigen klaren Vers (Ayah) zu rezitieren, in einer der beiden Reden; eine Fürbitte (Ad-Du^a’) für die Gläubigen zu machen in der zweiten Rede.

 

Die Bedingungen deren Gültigkeit sind folgende:

die Reinigung der beiden Hadath und der Najasah auf und im Inneren des Körpers, am Gebetsplatz und an dem was man trägt; die ^Aura bedecken[7] ; zu stehen; zwischen den beiden Reden zu sitzen und darauf zu achten, dass ihre Pfeiler einander folgen; darauf zu achten, dass das Gebet ihnen ohne Verzögerung folgt; dass die Pfeiler der Reden in Arabisch sind.

 

Folgendes ist Pflicht für jede betende Person, die beim Freitagsgebet (`Al Jumu^ah) oder bei einem anderen Gebet unter der Führung eines Imam betet:

 

Seinen Imam weder örtlich noch beim Al Ihram, d.h., beim Aussprechen der Eröffnungs-Takbirah, zuvorzukommen.

Es ist verboten, den Imam in einem Bewegungspfeiler zu überholen. Das Gebet ist ungültig, wenn man ihn mit zwei Bewegungspfeilern, die lang sind und einander folgen oder aber mit einem langen und einem zweiten kurzen ohne gültigen Grund überholt; dasselbe gilt für die Verspätung; oder um mehr als drei lange Bewegungspfeiler, selbst mit einer Entschuldigung. Man muss auf dem Laufenden sein, bezüglich der Bewegungen des Imam. Sie sollten in einer Moschee (Masjid) versammelt sein; falls nicht, darf die Distanz zwischen ihnen dreihundert Ellen nicht überschreiten. Es soll kein Hindernis geben, welches den normalen Durchgang verhindert. Die Art der beiden entsprechenden Gebete muss übereinstimmen. Es ist also nicht gültig, dass derjenige, welcher eines der fünf obligatorischen Gebete erfüllt durch jemanden angeführt wird, der das Bestattungsgebet (Salatu-l-Janazah) ausführt. Sie dürfen sich bezüglich einer empfohlenen Tat (Sunnah) nicht unterscheiden, wenn der Unterschied der Anwendung zu offensichtlich ist, wie Falle für den ersten Taschahhud, d.h., wenn der  Imam sich setzt, um ihn auszuführen, muss der Ma’mum sich ebenfalls setzen und falls der Imam ihn lässt, erhebt sich der Ma’mum ebenfalls.

 

Er muss die Absicht, während des Al Ihram formulieren, vom Imam geführt zu werden beim Freitagsgebet. Bei den anderen Gebeten genügt es, bevor er den Bewegungen des Imam folgt.

Der Imam muss die Absicht haben, das Freitagsgebet (`Al Jumu^ah) zu leiten, sowie beim wiederholten Gebet (`Al Mu^adah). Diese Absicht ist bei den anderen Gebeten lediglich empfohlen (Sunnah).

 

Das Minimum des Bestattungsgebets (Salat-l-janazah): Die Absicht  das Gebet für den Toten zu machen, indem man den obligatorischen Charakter dieses Gebets festlegt und um welchen Toten es sich handelt. Die Benennung im Herzen ist genügend, und man sagt gleichzeitig “Allahu akbar”, indem man aufrecht steht, falls man dazu in der Lage ist. Danach die Fatiha rezitieren, dann zu sagen “Allahu akbar, Allahumma salli ^ala Muhammad”; danach “Allahu akbar, Allahumma-ghfir lahu wa-rhamhu”; danach “Allahu akbar, Assalamu ^alajkum”.

 

Für dieses Gebet ist es notwendig, die Bedingungen der Gültigkeit des Gebets einzuhalten und sich vor den Gründen der Ungültigkeit zu schützen.


[1] Pfeiler: Teil einer Anbetung, ohne welche die Anbetung nicht gültig ist.

[2] Sunnah: empfohlene Taten, d.h., man wird belohnt, wenn man sie ausführt, aber man begeht keine Sünde, wenn man sie unterlässt.

[3] Maniyy: Der Austritt von Sperma macht eine große Reinwaschung (Ghuzul) notwendig.

[4] Ajnabiyya: bezeichnet  eine Person die man im einten oder anderen Fall heiraten kann.

[5] Bedingung der Gültigkeit: Etwas, dass nicht Teil der Anbetung selbst ist, aber ohne welches, diese nicht gültig ist.

[6] Qiblah: ist der schwarze Stein in Mekka, welcher die Gebetsrichtung für alle Muslime anzeigt.

[7] Al ^awrah: Körperpartie, welche nach der Schariy^ah bedeckt sein muss.

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