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REINHEIT UND GEBET |
Die
Gebetszeiten
Adh-Dhuhr:
(Mittagsgebet, 4 Zyklen) dessen Zeit tritt ein, wenn die Sonne die
Himmelsmitte verlässt und dauert so lange bis der Schatten jeder Sache
deren eigene Länge erreicht hat zusätzlich zum Schatten (kleinster
Schatten - Istiwa`),
welcher sie hatte als die Sonne im Zenit stand. Al ^Asr:
(Nachmittagsgebet, 4 Zyklen) seine Zeit tritt ein mit dem Ende der Zeit
vom Dhuhr und dauert bis
zum Sonnenuntergang. Al Maghrib: (Gebet nach dem
Sonnenuntergang, 3 Zyklen) seine Zeit tritt nach dem Sonnenuntergang ein
und dauert bis zum Verschwinden des rötlichen Schimmers. Al ^Aischa`: (Nachtgebet, 4 Zyklen) dessen
Zeit tritt ein mit dem Ende der Zeit vom Maghrib und dauert bis zum
Erscheinen der wahren Morgendämmerung. Al Fajr: (Morgengebet, 2 Zyklen) seine
Zeit tritt ein mit dem Ende vom ^Aischa` und dauert bis
zum Beginn des Sonnenaufgangs. Der
Wudu` Es gibt
sechs Pfeiler[1]
im Wudu`: 1.
Die
Absicht die
kleine Reinwaschung zu machen für das Gebet, (z.B.) oder eine andere
gültige Absicht formulieren. Bei Imam Asch-Schafi^yy
muss diese Absicht in dem Moment formuliert werden, in dem man anfängt das
Gesicht zu waschen. 2.
Das
ganze Gesicht waschen; dabei
muss man auf dessen Limiten achten. 3.
Die
Hände und Vorderarme bis und mit Ellbogen waschen. 4.
Den
Kopf, oder einen Teil desselben, mit Wasser
benetzen, sei es
auch nur ein Haar innerhalb der Limiten des Kopfes. 5.
Die
Füße bis und mit Fußknöchel waschen. 6.
Die
Reihenfolge einhalten. Anmerkung: Es ist
Sunnah[2],
das heißt, angeraten aber nicht obligatorisch, den Wudu`mit “BismiLlah” zu beginnen; wie
auch mit dreimaligem Händewaschen, Mund- und Nasenspülen; ebenso gehört
dazu, zuerst rechts dann links zu waschen. Wenig Wasser zu verwenden ist
sehr gut für die Reinwaschung. Der Wudu` wird durch
folgendes ungültig: Alles
was aus den unteren zwei Körperöffnungen austritt, außer dem Sperma
(Maniyy)[3].
Wie z.B., das Wasser lösen, das Stuhlgang, Wind lassen, oder anderes. Ebenso
wird der Wudu` gebrochen durch: Den
Bewusstseinsverlust, den Schlaf, das Berühren des Geschlechtsorgans, wie
auch durch das Berühren der Haut einer
Ajnabiyya[4]. Also
derjenige, welcher die kleine Reinigung hatte und dem eines der
obgenannten Dinge passiert ist, darf das Gebet nicht ausführen ohne die
kleine Reinigung zu erneuern. Der Ghusul (die große
Reinwaschung) Es gibt
zwei Pfeiler im Ghusul: 1.
die
Absicht, sich vom großen Hadath rein zu waschen,
oder eine andere gültige Absicht; 2.
den
ganzen Körper (inklusive Haare, Haut und Körperhaare) zu waschen. Auch
hier ist es Sunnah, d.h. angeraten, mit „BismiLlah“ zu
beginnen. Was
erfordert einen Ghusul: der
Austritt von Maniyy (Sperma), der Geschlechtsverkehr, die
Menstruation, die Wochenbettblutung, die Geburt. Zu den
Bedingungen der Gültigkeit[5]
der Reinigung (At-Taharah) gehören: 1.
der
Islam; 2.
Die
Unterscheidungsfähigkeit, d.h., ein Alter, in dem man unterscheiden kann
(At-Tamiz) erreicht zu haben; 3.
jede
Substanz zu entfernen, die den Kontakt des Wassers mit dem zu waschenden
oder zu benetzenden Körperteil verhindert; 4.
das
Wasser muss fließen; 5.
das
Wasser muss rein und reinigend sein. Es gibt
drei verschiedene Sorten von Wasser: 1.
Das
Wasser, welches rein und reinigend ist, d.h.,
es darf den Namen Wasser nicht verloren haben indem es seine Eigenschaften
verloren hat. 2.
Das
Wasser, welches rein aber nicht reinigend ist, d.h.
seine natürlichen Eigenschaften haben sich verändert; oder das Wasser wurde
bereits für eine Reinwaschung oder um eine Unreinheit zu entfernen,
verwendet. 3.
Das
Wasser, welches unrein ist, d.h.,
das Wasser, in welches eine Unreinheit gelangte und dessen Menge klein
ist, auch wenn das Wasser seine Eigenschaften nicht verändert. Handelt es
sich aber um eine große Menge Wasser (Qullatayn, ungefähr
192 Liter), so wird es erst unrein, wenn es die Eigenschaften
verändert. At-Tayamum Derjenige,
welcher kein Wasser gefunden hat oder für den das Wasser schädlich ist,
kann die Trockenreinigung
(At-Tayamum) machen: nach
Eintritt der Gebetszeit; nach Beseitigung jeder unentschuldigten
Unreinheit (Najasah);
mit unvermischter Erde, die rein, reinigend und stäubend ist; mit der
Absicht, dass durch diese Tat das Gebet erlaubt ist. Zu den
Bedingungen der Gültigkeit des Gebets gehört Folgendes: Sich zur Qiblah[6]
hin zu richten; sich zu vergewissern, dass die
Gebetszeit eingetreten ist;
der Islam; das Alter des
Unterscheidungsvermögens; das Nichtvorhandensein von Najasah; zu wissen, dass
das entsprechende Gebet obligatorisch ist; nicht zu glauben, dass einer
der Pfeiler lediglich empfohlen (Sunnah) ist; die Frau muss den
ganzen Körper von allen Seiten bedecken, wobei es nicht obligatorisch ist,
dass er von unten bedeckt ist. Er muss, mit Ausnahme des Gesichts und
der Hände, mit etwas bedeckt
sein, dass die Hautfarbe verdeckt. Was den Mann betrifft, muss der
Körperteil zwischen dem Bauchnabel und den Knien von allen Seiten bedeckt
werden, aber nicht
Obligatorischerweise von unten. Es ist
Pflicht, jede Najasah ^ayniya, die
nicht entschuldigt ist, zu entfernen, indem man sie verschwinden lässt,
d.h., jede Spur von Geschmack, Farbe und Geruch mit reinigendem Wasser zu
entfernen. Das
Gleiche gilt für die Najasah
hukmijah, d.h., jene, von deren Existenz man weiß, aber wo
weder Farbe, noch Geschmack, noch Geruch mehr wahrnehmbar ist. Diese
entfernt man, indem man Wasser darüber fließen lässt. Dies
ist auch der Fall bezüglich der Najasah des Hundes (Najasah kalbiyyah) die man entfernen
muss, indem man den verschmutzten Platz siebenmal mit Wasser wäscht, davon
einmal mit Wasser, welches mit reinigender Erde vermischt ist. Die
Waschungen, die man vornimmt bis die Spuren der Najasah verschwinden,
zählen lediglich als eine Waschung, selbst wenn es zahlreiche sind. Das
Gebet wird durch Folgendes ungültig: Das
Wort, selbst wenn es sich lediglich um zwei Buchstaben* handelt oder um
einen Buchstaben*, der eine Bedeutung hat, außer wenn man vergessen und
wenig gesprochen hat. (*in Bezug auf die arabische Sprache); zahlreiche
Bewegungen, die gemäß gewissen Gelehrten eine ausreichende Zeit
beinhalten, um einen Gebetszyklus (Raka^a) auszuführen; eine
übertriebene Bewegung; einen Pfeiler der Bewegungspfeiler hinzuzufügen;
eine einfache Bewegung mit der Absicht zu spielen; essen oder trinken,
außer wenn man vergessen hat und es sich um eine geringe Menge handelt;
die Absicht zu formulieren, das Gebet zu unterbrechen; das Unterbrechen
des Gebets von einem Ereignis abhängig zu machen; zögern, das Gebet zu
unterbrechen; zum Ende eines Pfeilers zu gelangen, indem man einen Zweifel
hat bezüglich der Absicht des Gebets oder, dass der Zweifel lange
andauert. Die
Anzahl der Gebetspfeiler beträgt siebzehn: 1. Die
Absicht im Herzen zu formulieren das Gebet zu verrichten. Man setzt sie
fest in Bezug auf seinen Grund oder dessen Zeit und gegebenenfalls
formuliert man die Absicht eine Verpflichtung zu erfüllen; 2.
At-Takbir, d.h., zu
sagen “`Allahu
Akbar”, sodass man sich selber hören kann. Dies gilt für jeden
mündlichen Pfeiler; 3.
aufrecht stehen bei den obligatorischen Gebeten für denjenigen, der dazu
in der Lage ist; 4. das
Rezitieren der Fatiha mit der Bassmalah.;
5.
sich so zu verbeugen, dass die Handballen die Knie erreichen; 6. die Unbeweglichkeit (At-
Tuma’ninah).
; 7.
wieder aufrecht stehen
nach der Verbeugen; 8.
die Unbeweglichkeit in diesem
Pfeiler; 9.
sich zweimal niederzuwerfen,
indem man die entblößte Stirn auf den Gebetsplatz legt, sowie einen Teil
der Knie, einen Teil der Innenfläche der Hände sowie der Zehen; ebenso
muss der untere Teil des Körpers höher sein als der obere Teil; 10. die
Unbeweglichkeit in diesem Pfeiler; 11. zu
sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen; 12. die
Unbeweglichkeit in diesem Pfeiler; 13. in
sitzender Position zu sein, um den letzten Taschahud zu rezitieren,
den “`As-Salat
^ala‑nnabiyy” und den “`As-Salam”.
14. den
letzten Taschahud zu
rezitieren; 15.
“`As-Salat
^ala-Nnabiyy”: 16.
“`As-Salam”, dessen
Minimum darin besteht, zu sagen: “`As-Salamu ^alaykum” 17.
die Reihenfolge einhalten; falls man die Reihenfolge absichtlich nicht
einhält, ist das Gebet ungültig Das
Gebet in der Gruppe (`Al
Jama^ah)
ist
eine Verpflichtung von kollektivem Rang (fardu kifayah), welches den
freien Männern obliegt, die Aufenthalter sind, die Pubertät erreicht haben
und keine gültige Entschuldigung haben, um sich dem zu entziehen. Was das
Freitagsgebet betrifft, so ist
es eine Verpflichtung von individuellem Rang (fardu ^ayn), in der Gruppe zu
beten für die Männer, welche die vorher erwähnten Bedingungen erfüllen.
Sie müssen im Übrigen eine Anzahl von vierzig Einwohner Mukallaf, auf Lebzeiten
Niedergelassenen (Mustawtin),
ausmachen in Gebäuden und nicht in Zelten wohnen, weil das Freitagsgebet
für jene, die in Zelten leben, nicht obligatorisch ist. Es ist ebenfalls
Pflicht für jenen, welcher die Absicht hat, sich mindestens vier volle
Tage in der Stadt aufzuhalten, in der die Jumu^ah stattfindet, ohne
den Tag der Anreise und der Abreise zu zählen und für denjenigen, der
außerhalb der Stadt lebt aber den Gebetsruf eines Mannes hören kann, der
über eine kraftvolle Stimme verfügt, und der sich am äußersten Ende des
Ortes, das ihm am nächsten ist, befindet. Die
Bedingungen der Gültigkeit sind folgende: dass es
in der Zeit vom Dhuhr
stattfindet; dass ihm in der Zeit vom Dhuhr zwei Reden (Chutbah) vorausgehen, die
von den vierzig Niedergelassenen (Mustawtin) gehört
werden; dass es in der Gruppe mit deren Beteiligung stattfindet; dass es
nicht gleichzeitig mit einer anderen Jumu^ah in der selben Stadt
abgehalten wird. Ist dies der Fall, ist jenes gültig, bei welchem die
Eröffnungs-Takbirah
(At-Tahrimah) der anderen vorausgegangen ist und nicht das
Folgende. Dies gilt, falls es möglich ist, sich am selben Ort zu
versammeln. Falls dies sehr schwierig ist, sind das erste und das folgende
Freitagsgebet gültig. Die
Pfeiler der beiden Reden (Chutbah) sind die
folgenden: “`Al Hamduli-Llah”
oder eine ähnliche Formulierung auszusprechen, mit der Fürbitte für den
Propheten
As-Salat
^ala-Nnabiyy, zur
Frömmigkeit (At-Taqwa)
aufzurufen und dies in beiden Reden; einen vollständigen klaren Vers (Ayah) zu rezitieren, in
einer der beiden Reden; eine Fürbitte (Ad-Du^a’) für die Gläubigen zu
machen in der zweiten Rede. Die
Bedingungen deren Gültigkeit sind folgende: die
Reinigung der beiden Hadath und der Najasah auf und im Inneren
des Körpers, am Gebetsplatz und an dem was man trägt; die ^Aura bedecken[7]
; zu stehen; zwischen den beiden Reden zu sitzen und darauf zu achten,
dass ihre Pfeiler einander
folgen; darauf zu achten, dass das Gebet ihnen ohne Verzögerung folgt;
dass die Pfeiler der Reden in Arabisch sind. Folgendes
ist Pflicht für jede betende Person, die beim
Freitagsgebet (`Al
Jumu^ah) oder bei einem anderen Gebet unter der Führung eines Imam betet: Seinen
Imam weder örtlich noch
beim Al Ihram,
d.h., beim Aussprechen der Eröffnungs-Takbirah, zuvorzukommen. Es ist
verboten, den Imam in
einem Bewegungspfeiler zu überholen. Das Gebet ist ungültig, wenn man ihn
mit zwei Bewegungspfeilern, die lang sind und einander folgen oder aber
mit einem langen und einem zweiten kurzen ohne gültigen Grund überholt;
dasselbe gilt für die Verspätung; oder um mehr als drei lange
Bewegungspfeiler, selbst mit einer Entschuldigung. Man muss auf dem
Laufenden sein, bezüglich der Bewegungen des Imam. Sie sollten in einer
Moschee (Masjid)
versammelt sein; falls nicht, darf die Distanz zwischen ihnen dreihundert
Ellen nicht überschreiten. Es soll kein Hindernis geben, welches den
normalen Durchgang verhindert. Die Art der beiden entsprechenden Gebete
muss übereinstimmen. Es ist also nicht gültig, dass derjenige, welcher
eines der fünf obligatorischen Gebete erfüllt durch jemanden angeführt
wird, der das Bestattungsgebet (Salatu-l-Janazah)
ausführt. Sie dürfen sich bezüglich einer empfohlenen Tat (Sunnah) nicht unterscheiden, wenn
der Unterschied der Anwendung zu offensichtlich ist, wie Falle für den
ersten Taschahhud, d.h., wenn
der Imam sich setzt, um ihn
auszuführen, muss der Ma’mum sich ebenfalls
setzen und falls der Imam ihn lässt, erhebt sich
der Ma’mum
ebenfalls. Er muss
die Absicht, während des Al
Ihram formulieren, vom Imam geführt zu werden beim
Freitagsgebet. Bei den anderen Gebeten genügt es, bevor er den Bewegungen
des Imam folgt. Der Imam muss
die Absicht haben, das Freitagsgebet (`Al Jumu^ah) zu leiten,
sowie beim wiederholten Gebet
(`Al Mu^adah). Diese Absicht ist bei den
anderen Gebeten lediglich empfohlen (Sunnah). Das
Minimum des Bestattungsgebets (Salat-l-janazah): Die
Absicht das Gebet für den
Toten zu machen, indem man den obligatorischen Charakter dieses Gebets
festlegt und um welchen Toten es sich handelt. Die Benennung im Herzen ist
genügend, und man sagt gleichzeitig “Allahu akbar”, indem man
aufrecht steht, falls man dazu in der Lage ist. Danach die Fatiha rezitieren, dann zu
sagen “Allahu akbar,
Allahumma salli
^ala Muhammad”; danach “Allahu akbar,
Allahumma-ghfir lahu wa-rhamhu”; danach “Allahu akbar, Assalamu
^alajkum”. Für
dieses Gebet ist es notwendig, die Bedingungen der Gültigkeit des Gebets
einzuhalten und sich vor den Gründen der Ungültigkeit zu schützen. [1]
Pfeiler: Teil einer Anbetung, ohne welche die Anbetung nicht gültig
ist. [2] Sunnah: empfohlene
Taten, d.h., man wird belohnt, wenn man sie ausführt, aber man begeht
keine Sünde, wenn man sie unterlässt. [3] Maniyy: Der Austritt von Sperma
macht eine große Reinwaschung (Ghuzul) notwendig. [4] Ajnabiyya: bezeichnet eine Person die man im einten oder
anderen Fall heiraten kann. [5]
Bedingung der Gültigkeit: Etwas, dass nicht Teil der Anbetung selbst ist,
aber ohne welches, diese nicht gültig ist. [6] Qiblah: ist der schwarze Stein in Mekka,
welcher die Gebetsrichtung für alle Muslime anzeigt. [7] Al ^awrah: Körperpartie, welche
nach der Schariy^ah
bedeckt sein muss.
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