Das Nachfasten

 

Die Verpflichtungen desjenigen, welcher einen oder mehrere Tage nicht gefastet hat

 

Im Namen Gottes, des Allerbarmers, des Erbarmers

 

 

Derjenige, welcher das Fasten des Ramadan nicht erfüllt, sieht sich folgender Situation gegenüber. Entweder:

  1. nur die entsprechenden Tage nachholen
  2. den entsprechenden Tag nachholen und eine kleine Entrichtung (Fidijah[1]) leisten
  3. kein Nachfasten, aber eine Fidijah entrichten
  4. den entsprechenden Tag nachholen und dazu eine Busse Kaffarah[2] erfüllen

 

Die Tage, an welchen das Fasten ohne gültige Entschuldigung gebrochen wurde, müssen sofort, nach dem Fastenbrechen-Fest (^Id-l-Fitr), nachgeholt werden. Die anderen müssen bis zum Beginn des nächsten Ramadan nachgeholt worden sein.

 

 

1. Kategorie:

a)      Wer aus vorübergehenden Krankheitsgründen nicht gefastet hat.

b)      Wer auf einer erlaubten Reise das Fasten gebrochen hat. Nach Imam `Asch-Schafi^j muss die Person vor dem Fajr[3] auf die Reise gegangen sein und eine Distanz durchreist haben die es ihr erlaubt die Gebete zu gruppieren. Nach Imam Ahmad aber kann man das Fasten brechen auch wenn man erst nach dem Fajr, aber vor dem Dhuhr, auf die Reise gegangen ist und eine Dis-
tanz durchreiste, die es erlaubt die Gebete zu gruppieren. [4]

c)      die Menstruierende und die Wöchnerin

d)     Wer das Fasten unerlaubter Weise gebrochen hat, ausser durch den Ge-
schlechtsverkehr (spezielle Regelung). Nach Imam Muhammad `Ibnu `Idriss Aschschafi^i muss die Person den Tag nachholen und die Bereuung (Tawbah) machen mit der Absicht nicht wieder rückfällig zu werden.

e)      die Stillende und die Schwangere, welche um ihre eigene Gesundheit fürchten.

f)       Derjenige, welcher die Absicht vergas

Das Fasten des Murtadd  ist nicht gültig. Das Fasten wird durch den Austritt aus dem Islam sofort gebrochen. Die Person muss sofort wieder in den Islam eintreten und den Rest des Tages abstinent bleiben.


[1] Al Fidijah ist eine Kompensation, welche darin besteht eine genügende Menge Nahrung (oder ihren Gegenwert) für zwei Mahlzeiten für einen Armen oder Notleidenden (faqir oder miskin) zu sichern.

[2] Al Kaffarah ist eine Busse, welche für jeden nicht gefasteten Tag , unter anderem folgendes zu tun: zwei aufeinander folgende Monate zu fasten; wenn nicht möglich / 60 Armen zwei Mahlzeiten zu sichern. Wenn die Person die Kaffarah momentan nicht erbringen kann, bleibt sie eine Schuld und sie muss vor dem Tode erbracht werden.

[3] Al Fajr zeigt die Morgendämmerung an

[4] Ad-Duhr beginnt, wenn die Sonne den Zenit (Himmelsmitte) verlässt und sich gegen Westen neigt.

 

a)      2. Kategorie

Sie betrifft diejenigen Personen, welche neben dem Nachfasten der entsprechenden Tage, auch noch für jeden Tag eine Fidijah erbringen müssen.

a)      die Stillende oder die Schwangere, welche aus Angst um ihr Kind, nicht fastete

b)      Diejenige Person, welche das Nachfasten vor dem nächsten Ramadan nicht erfüllte. Falls die Person das Nachfasten von 2 oder mehreren Ramdan nicht vervollstän-
digt hat, muss sie das Doppelte oder Mehrfache der Fidijah entrichten. Nach Imam `Asch-Schafi^j gibt die Person anstelle von Geld einen Mudd[1] des Grundnahrungsmit-
tels.

 

3. Kategorie

Sie betrifft diejenigen Personen, welche nur die Fidijah erbringen und nicht nachfasten.

a)      Die Person, welche auf Grund ihres Alters weder fasten noch nachfasten kann.

b)      Die Person, welche auf Grund ihrer Krankheit keine Aussichten hat jemals zu fasten.

 

In beiden Fällen gibt man Tag für Tag die Fidijah während des Ramadan.

 

4. Kategorie

Dies ist der Fall derjenigen Person, die sich willentlich währen des Tages einem Geschlechts-
verkehr hingab. Diese Person muss nicht nur den Tag nachholen, sondern auch eine Kaffarah erbringen. Für denjenigen, der zur 4. Kategorie gehört und somit die Kaffaraht az-Zihar zu leisten hat, der soll die Details hierzu bei den Gelehrten nachfragen.

 

Für denjenigen der aus Faulheit mehrere Jahre nicht gefastet hat, ist der Richtspruch, dass er die Tage nachzuholen hat, sowie die Abgabe der Fidijah für jedes noch nicht nachgeholte Jahr, wie unter Punkt 2b.

Für denjenigen, der nach mehreren Jahren entdeckt hat, dass er in der Apostasie[2] war, gibt es mehrere Möglichkeiten, denn es besteht eine Meinungsverschiedenheit diesbezüglich bei den Rechtsgelehrten: Die einen haben gesagt, dass er die Tage nachfasten muss und die Fidijah erbringen muss (einige haben gesagt nur nachfasten), die anderen haben gesagt, dass er nichts nachfasten muss und auch keine Fidijah abzugeben hat.

 

 

Und Gott ist der Allwissende



[1] Mudd : zwei aneinandergefügte Handflächen mittlerer Grösse

[2] Apostasie: zeigt den Zustand einer Person an die nicht mehr Muslim ist, nachdem sie Muslim war.

 

[1] Mudd : zwei aneinandergefügte Handflächen mittlerer Grösse

[1] Apostasie: zeigt den Zustand einer Person an die nicht mehr Muslim ist, nachdem sie Muslim war.

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